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   BAG, 04.11.1982 - 2 AZR 19/81   

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https://dejure.org/1982,15668
BAG, 04.11.1982 - 2 AZR 19/81 (https://dejure.org/1982,15668)
BAG, Entscheidung vom 04.11.1982 - 2 AZR 19/81 (https://dejure.org/1982,15668)
BAG, Entscheidung vom 04. November 1982 - 2 AZR 19/81 (https://dejure.org/1982,15668)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 29.08.1979 - 4 AZR 863/77

    Befristung - Rechtsfortbildung sowie Haushaltsmittel als sachlicher Grund

    Auszug aus BAG, 04.11.1982 - 2 AZR 19/81
    Der Tatrichter seinerseits hat die ihm vorgetragenen Erkenntnisquellen auszuschöpfen und die voraussichtlichen Auswirkungen so zuverlässig wie möglich abzuschätzen (BAG 32, 85 = AP Nr. 50 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).

    Die Wirksamkeit der mit dem Kläger vereinbarten letzten Befristung und ihrer Dauer hängt demgemäß davon ab, ob im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aufgrund greifbarer Tatsachen mit einiger Sicherheit bei Vertragsende (2. März 1980) das Inkrafttreten einer gesetzlichen Neuregelung zu erwarten war, die eine Weiterbeschäftigung des Klägers in diesem Aufgabenbereich entbehrlich machte (BAG 32, 85 und 32, 27; vgl. vorstehend unter I).

    Nur in diesen Fällen kann davon ausgegangen werden, der Haushaltsgesetzgeber habe sich gerade mit dieser Stelle befaßt und festgestellt, daß für die Beschäftigung des betreffenden Arbeitnehmers ein sachlicher Grund, z. B. ein vorübergehender Bedarf gerade bis zum Ende der Befristung besteht und deshalb die Befristung sachlich gerechtfertigt ist (vgl. BAG 32, 85 sowie Senatsurteil vom 14. Januar 1982 - 2 AZR 245/80 - BAG 37, 283).

  • BAG, 12.10.1960 - GS 1/59

    Befristung mit sachlichem Grund / Beendigung durch Fristablauf bei schwangerer

    Auszug aus BAG, 04.11.1982 - 2 AZR 19/81
    Das Landesarbeitsgericht ist von der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Zulässigkeit der Befristung von Arbeitsverträgen ausgegangen (vgl. Beschluß des Großen Senats vom 12. Oktober I960 - GS 1/59 - BAG 10, 65 = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG Urteil vom 13. Mai 1982 - 2 AZR 87/80 - AP Nr. 68 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu B I 1 der Gründe m.w.N., auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).

    Grundsätzlich ist für das Nichtvorliegen eines die Befristung rechtfertigenden sachlichen Grundes der Arbeitnehmer darlegungs- und beweispflichtig (BAG 10, 65).

  • BAG, 10.01.1980 - 2 AZR 25/78

    Abschluß befristeter Arbeitsverträge - Schulbehörde - Aushilfskräften ohne

    Auszug aus BAG, 04.11.1982 - 2 AZR 19/81
    Die von den Parteien vereinbarte Dauer ist hierbei an den Sachgründen der Befristung zu orientieren (Senatsurteil vom 16. Juni 1976 - 2 AZR 630/74 " AP Nr. 40 sowie BAG 32, 274 = AP Nr. 56 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).

    Aufgrund greifbarer Tatsachen muß der Arbeitgeber mit einiger Sicherheit annehmen können, daß der in der Zukunft liegende Ungewißheitstatbestand eintritt (BAG 32, 274).

  • Drs-Bund, 26.06.1979 - BT-Drs 8/3020
    Auszug aus BAG, 04.11.1982 - 2 AZR 19/81
    bb) An konkreten Tatsachen, die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit dem Kläger Vorlagen, hat die Beklagte nur die bei den Gesetzentwürfe angeführt (BT-Drucksachen 8/3019 und 8/3020, Verhandlungen des Deutschen Bundestages, 8. Wahlperiode 1976, Anlagen-Band 253» 1979).

    So sollte nach dem Gesetzentwurf der Opposition der Prüfungsausschuß nur bei Einstimmigkeit den Antragsteller ohne persönliche Anhörung als Kriegsdienstverweigerer anerkennen können und die Dauer des Zivildienstes 18 Monate betragen (BT-Drucksache 8/3020, S. 4 und 8).

  • Drs-Bund, 26.06.1979 - BT-Drs 8/3019
    Auszug aus BAG, 04.11.1982 - 2 AZR 19/81
    bb) An konkreten Tatsachen, die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit dem Kläger Vorlagen, hat die Beklagte nur die bei den Gesetzentwürfe angeführt (BT-Drucksachen 8/3019 und 8/3020, Verhandlungen des Deutschen Bundestages, 8. Wahlperiode 1976, Anlagen-Band 253» 1979).

    Der Entwurf der Regierungskoalition (BT-Drucksache 8/3019» S. 4 und 8) forderte dagegen für die Anerkennung ohne persönliche Anhörung keine einstimmige Entscheidung, begrenzte die Dauer des Zivildienstes grundsätzlich auf 16 Monate und machte eine Verlängerung auf 17 bzw. 18 Monate von einer durchschnittlichen tatsächlichen Inanspruchnahme wehrdienstleistender Wehrpflich tiger durch Wehrübungen von ein bis zwei bzw. mehr als zwei Monaten abhängig.

  • BAG, 07.03.1980 - 7 AZR 177/78

    Befristetes Arbeitsverhältnis - Zeitablauf - Unwirksamkeit der Befristung -

    Auszug aus BAG, 04.11.1982 - 2 AZR 19/81
    Hat somit jedenfalls für die zwischen den Parteien vereinbarte Dauer der letzten Befristung kein sachlicher Grund Vorge legen, so hat dies zur Unwirksamkeit der Befristungsabrede geführt, während der Arbeitsvertrag im übrigen wirksam geblieben ist und auf unbestimmte Zeit fortbesteht (vgl. BAG Urteil vom 7. März 1980 - 7 AZR 177/78 - AP Nr. 54 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu I 5 der Gründe, m.w.N.).
  • BVerfG, 13.04.1978 - 2 BvF 1/77

    Wehrpflichtnovelle

    Auszug aus BAG, 04.11.1982 - 2 AZR 19/81
    Durch Urteil vom 13. April 1978 (BVerfGE 48, 127) entschied das Bundesverfassungsgericht in der Hauptsache und erklärte das Änderungsgesetz vom 13. Juli 1977 für nichtig.
  • BAG, 14.01.1982 - 2 AZR 245/80

    Voraussetzungen für die Annahme eines sachlichen Grundes zur Befristung von

    Auszug aus BAG, 04.11.1982 - 2 AZR 19/81
    Nur in diesen Fällen kann davon ausgegangen werden, der Haushaltsgesetzgeber habe sich gerade mit dieser Stelle befaßt und festgestellt, daß für die Beschäftigung des betreffenden Arbeitnehmers ein sachlicher Grund, z. B. ein vorübergehender Bedarf gerade bis zum Ende der Befristung besteht und deshalb die Befristung sachlich gerechtfertigt ist (vgl. BAG 32, 85 sowie Senatsurteil vom 14. Januar 1982 - 2 AZR 245/80 - BAG 37, 283).
  • BVerfG, 07.12.1977 - 2 BvF 1/77

    Einstweilige Anordnung gegen das Gesetz zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes und

    Auszug aus BAG, 04.11.1982 - 2 AZR 19/81
    Zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht durch einstweilige Anordnung vom 7. Dezember 1977 (BVerfGE 46, 337) das Änderungsgesetz vom 13. Juli 1977 bis zur Verkündung einer Entscheidung in der Hauptsache außer Kraft gesetzt und da mit den am 31 Juli 1977 bestehenden Rechtszustand wiederhergestellt .
  • BAG, 13.05.1982 - 2 AZR 87/80

    Befristeter Arbeitsvertrag

    Auszug aus BAG, 04.11.1982 - 2 AZR 19/81
    Das Landesarbeitsgericht ist von der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Zulässigkeit der Befristung von Arbeitsverträgen ausgegangen (vgl. Beschluß des Großen Senats vom 12. Oktober I960 - GS 1/59 - BAG 10, 65 = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG Urteil vom 13. Mai 1982 - 2 AZR 87/80 - AP Nr. 68 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu B I 1 der Gründe m.w.N., auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).
  • BAG, 16.06.1976 - 2 AZR 630/74

    Befristeter Arbeitsvertrag - Wissenschaftliche Hilfskraft - Zulässigkeit -

  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 279/84

    Eingruppierung: Vorsitzender einer Prüfungskammer für Kriegsdienstverweigerer

    Diese Grundsatzentscheidung (BAG Urteil vom 4. November 1982 - 2 AZR 19/81 -) ist i.S. des Klägers ergangen.
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